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Abfallmanagement

Die wesentlichen Ziele des Abfallmanagements liegen in der optimalen Nutzung von Ressourcen, der Minimierung von Abfällen und Schadstoffemissionen. Für viele Unternehmen ist daher eine umweltschonende Produktion ein wichtiger Erfolgsfaktor. Unter Berücksichtigung eines intelligenten Abfallmanagements können somit Material-, Energie- und Entsorgungskosten gleichermaßen reduziert werden.

Das Abfallmanagement erstreckt sich auf alle Abfälle, welche in gefährliche und ungefährliche unterteilt  werden.

Jeder Abfall hat einen unterschiedlichen Schadstoffgehalt. Daher gibt es auch verschiedene Grade der Einstufung, Verwertung oder Beseitigung. In der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) werden die Einstufungen geregelt, die der Europäische  Abfallkatalog in deutsches Recht umsetzt.

Bei als „gefährlich“ bezeichneten Abfällen, die auch im Sprachgebrauch als „Sonderabfall“ bezeichnet werden, erfolgt die Einstufung gemäß § 3 Abs. 2 AVV hierbei handelt es sich z.B.  um

  • Verpackungen mit Verunreinigungen,
  • Farben und Lacke sowie Klebstoffe und
  • Kunstharze,
  • Blei-, Nickel-, Cadmium und
  • Lithiumhaltige Batterien,
  • Altöle, Bremsflüssigkeiten und
  • Kühlflüssigkeiten,
  • Leuchtstoffröhren,
  • Maschinen-, Getriebe-, Schmieröle usw.
  • Asbest, Künstliche Mineralfasern und Dachpappe.


Als „nicht gefährlich“ werden nach AVV Abfälle bezeichnet, die keine gefährlichen Verunreinigungen oder Stoffe aufweisen, bzw. deren Verwertung keine gravierenden Probleme darstellen.

Hierbei handelt es sich z.B. um

  • Restabfall,
  • Papier und Pappe,
  • Holz,
  • Glas,
  • Leichtverpackungen
  • Kunststoffe,
  • Metalle,
  • Elektrogeräte u.s.w.


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