Umweltmanagement Strelow

Unternehmen sind rechtlich verpflichtet, für bestimmte Anlagen einen Immissionsschutzbeauftragten zu bestellen

Externer Störfall- / Immissionsschutzbeauftragter

Ein Immissionsschutzbeauftragter ist nach § 53 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu bestellen, wenn dies nach Art und Größe der betriebenen genehmi­gungsbedürftigen emissionsverursachenden Anlagen erforderlich ist.

Unternehmer sind rechtlich verpflichtet, für bestimmte Tätigkeiten und einzelne Um­weltschutzbereiche einen Beauftragten zu stellen. Wir übernehmen für Ihr Unternehmen die in § 54 BImSchG festgelegten Aufgaben rund um den Immissionsschutz. Wir helfen Ihnen, Gefahren zu erkennen, zu beurteilen und dafür zu sorgen, dass sie beseitigt werden.

Unsere Dienstleistungen:

    • Wir beraten und informieren den Betreiber und die Betriebsangehörigen über den Immissionsschutz und über schädliche Umwelteinwirkungen der Anlage.
    • Wir überwachen für Sie die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Gesetze und Verordnungen und stellen diese durch eine regelmäßige Überwachung sicher.
Externer Störfall-/ImmissionsschutzbeauftragterExterner Störfall-/ImmissionsschutzbeauftragterExterner Störfall-/ImmissionsschutzbeauftragterExterner Störfall-/ImmissionsschutzbeauftragterExterner Störfall-/Immissionsschutzbeauftragter


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